8. Kinderschutz

Der respektvolle und gewaltfreie Umgang mit den Kindern steht bei uns im Vordergrund. Um dem Schutzauftrag nach Artikel 9b BayKiBiG gerecht zu werden, wird das pädagogische Personal regelmäßig über das Thema Kindeswohlgefährdung geschult und aufgeklärt. Vor Besuch unserer Einrichtung müssen die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten Früherkennungsuntersuchung vorlegen. Gemäß dem Masernschutzgesetzt von März 2020 müssen alle Kinder, die unserer Einrichtung beitreten, sowie das pädagogische Personal eine Masernimpfung vorweisen. In den regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen werden Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung besprochen. Wenn das pädagogische Personal einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat, wenden diese sich umgehend an die Eltern. Die Einrichtung bietet geeignete Hilfsangebote und Hilfemaßnahmen an, um den Schutz der Kinder sicherzustellen. Im Notfall nehmen wir mit dem Jugendamt und anderen Stellen Kontakt auf. Wir suchen das Beratungsgespräch, um adäquat handeln zu können. Um den Anforderungen zur persönlichen Eignung zu entsprechen, müssen alle festangestellten Mitarbeiter der Einrichtung sowie Praktikanten/ innen, die in Kontakt mit den Kindern kommen, bei einer Neuanstellung sowie alle fünf Jahre erneut ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Es ist uns wichtig, dass vor dem ersten Wickeln ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und dem Teammitglied entstanden ist. Unser internes Schutzkonzept gebietet es außerdem, während des Wickelns die Tür des Wickelraums nicht zu schließen.

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